- Offizieller Beitrag
Folgendes Urteil ist jetzt ergangen: http://curia.europa.eu/juris/document…rt=1&cid=298398
Viele Kunden und auch User fragen mich gerade:
Muss ich meine Facebookseite jetzt abschalten?
Jein.
Die eigene Fanseite abzuschalten wäre natürlich die sicherste Lösung, ABER dann müsste man sich auch überlegen alle anderen Social Media Profile abzuschalten, denn das Urteil kann auch auf andere Social Netzwerke angewendet werden.
Ich persönlich empfehle abzuwarten und zu prüfen, ob sich der Betrieb einer Facebook Fanpage oder die Nutzung anderer Social Medien Accounts trotz des Risikos nicht dennoch lohnt. Es könnte sogar passieren, dass das Urteil dazu führt, dass die Nutzung von Facebook und anderen Social Media Dienst am Ende sicherer wird als vorher. Das zumindest, wenn die Social Media Dienste sich dem EU-Datenschutzrecht fügen und es vernünftig umsetzen.
Aber auf jeden Fall empfehle ich in der Datenschutzerklärung einen Verweis auf die Nutzung des jeweiligen Online Dienstes ( in diesem Fall Facebook) Grundlagen derer Datenverarbeitung und die Datenschutzerklärung des Anbieters zuverlinken.
Bitte bedenkt:
Das EuGH entscheidet nur über die jeweiligen Fragen und nicht über den Fall an sich. D.h. das Bundesverwaltungsgericht muss nun auf Grundlage der Entscheidung des EuGH, noch ein Urteil sprechen. Also ist der Fall an sich noch nicht erledigt.
Habt Ihr Fragen dazu? Mein Team und ich helfen Euch gerne weiter: http://www.Kai-Klein.net
Gruß
Euer
Kai