Plänterwald: Auch 23 Westerndorf-Bewohner sind dann ohne Strom
Von Sabine Flatau
Heute wird auf Weisung des Liegenschaftsfonds die Stromversorgung für den Spreepark gekappt. Gegen Mittag will die Bewag die 30-Kilovolt-Trafostation vom Netz nehmen, die das etwa 21 Hektar große, landeseigene Grundstück mit Strom versorgt. Dann würden auch die Waschmaschinen, Lampen, Telefone und Fernseher der sechs Familien ausgehen, die noch im 7000 Quadratmeter großen Westerndorf auf dem Spreepark-Gelände leben. Das will Westerndorf-Besitzer Rolf Deichsel nicht zulassen: "Unser Anwalt hat bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Abschaltung beantragt."
Die Trafostation ist sanierungsbedürftig und ihre Wartung verursacht Kosten. Ein Neubau wäre teuer und soll aus Sicht des Liegenschaftsfonds eine Aufgabe des künftigen Investors sein, der den verschuldeten Spreepark wieder in einen attraktiven Freizeitpark verwandeln soll. Da der Fonds ein unbewohntes Spreepark-Grundstück verkaufen will, sollen Rolf und Bärbel Deichsel und die übrigen 21 Bewohner ausziehen.
Die Deichsels leben und arbeiten seit 1976 im Spreepark. Anfang der 90er Jahre bauten sie das 7000 Quadratmeter große Westerndorf auf - mit Pferdestall, Saloon, Spielhallen und Restaurants, ließen im Boden die Leitungen für Strom, Wasser und Gas legen.
Über die Bedingungen der Räumung und die Höhe der Abfindung verhandeln der Spreepark-Insolvenzverwalter und der Westerndorf-Besitzer seit Monaten. Ein Angebot liegt vor, das Rolf Deichsel jedoch als inakzeptabel betrachtet. Bis zum 15. Juli ist Zeit für eine gütliche Einigung. Kommt sie nicht zustande, dann fällt das Berliner Landgericht im August eine Entscheidung. Damit die Westerndorf-Familien vorerst nicht im Dunkeln leben müssen, würde ihnen die Bewag kurzfristig Hausanschlüsse legen, sagt Rolf Deichsel. Doch dazu sei eine Unterschrift des Insolvenzverwalters erforderlich. "Die haben wir bisher nicht bekommen."
Dagegen sagt Rechtsanwalt Stefan Schacht aus dem Büro Schröder Rechtsanwälte, ihm liege wegen der Stromanschlüsse kein schriftlicher Antrag vor. "Wir haben mit der Stromversorgung nichts zu tun und sehen keine Veranlassung, Herrn Deichsel behilflich zu sein", so der Jurist. "Es sei denn, es kommt zu einer vernünftigen Einigung über die Räumung des Grundstücks."
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