Gericht stoppt Gebührenhammer: Gericht gibt Bremer Schaustellern recht
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Nordkirmes-Team -
17. Dezember 2025 um 20:31 -
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Die Richter erklärten die Gebührenerhöhung für rechtswidrig. Geklagt hatten sieben Schausteller, die sich gegen die neuen Preise für Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt gewehrt hatten.
Erste Erhöhung seit 2013 – aber ohne saubere Begründung
Ende Januar waren die neuen Gebühren in Kraft getreten – die erste Anpassung seit mehr als zehn Jahren. Ziel der Stadt war es, gestiegene Kosten auszugleichen. Doch genau hier lag das Problem: Laut Gericht fehlte eine ausreichende und nachvollziehbare Begründung für die neuen Gebührensätze.
Querfinanzierung zwischen den Märkten unzulässig
Besonders kritisch sah das Gericht die geplante Querfinanzierung. Die Standgebühren für Osterwiese und Weihnachtsmarkt sollten bewusst niedriger bleiben, da diese Veranstaltungen weniger Publikum anziehen. Dafür sollten die Betreiber auf dem Freimarkt tiefer in die Tasche greifen. Dieses Modell verstößt jedoch gegen das Gebührenrecht – ein Ausgleich zwischen verschiedenen Veranstaltungen ist nicht erlaubt.
Sicherheitskosten dürfen nicht komplett abgewälzt werden
Auch bei den Sicherheitskosten bekam die Stadt einen deutlichen Dämpfer. Die kompletten Ausgaben für Maßnahmen wie Taschenkontrollen, Sicherheitsdienste oder die Umzäunung der Bürgerweide sollten auf die Schausteller umgelegt werden. Nach Ansicht des Gerichts profitieren davon aber vor allem die Besucher. Deshalb hätte ein sogenannter Gemeinwohlabschlag bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden müssen.
Wirtschaftsbehörde prüft Urteil
Die zuständige Wirtschaftsbehörde hält sich mit einer Bewertung bislang zurück. Eine Stellungnahme soll erst folgen, wenn das schriftliche Urteil juristisch ausgewertet wurde. Klar ist aber schon jetzt: Für die Bremer Schausteller ist das Urteil ein wichtiger Erfolg.
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