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Der Wohnwagen soll trocken stehen

  • SH-Kirmes
  • 19. Februar 2005 um 10:02
  • SH-Kirmes
    Gast
    • 19. Februar 2005 um 10:02
    • #1

    Gericht erlaubt 170 Quadratmeter Pflasterung auf einem Landgraben-Grundstück

    Vom 19.02.2005


    Die Stadt muss einem Schausteller gestatten, sein im Landgraben liegendes Gartengrundstück auf einer Fläche von rund 170 Quadratmetern zu pflastern. Dies entschied jetzt das Mainzer Verwaltungsgericht.


    Von unserer

    Mitarbeiterin

    Slivia Dott

    Die Befestigung mache lediglich 13 Prozent des Gesamtgrundstücks aus, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der Schausteller gab an, er benötige die befestigte Fläche, um seinen Wohnwagen darauf abzustellen.

    Der 23-jährige Schausteller hatte geklagt, weil ihm die Stadt im August 2004 nur widerstrebend den Bau eines Gartenhäuschens und die Aufstellung eines 12 000 Liter-Abwassertanks genehmigt hatte. Die Bepflasterung war schlichtweg abgelehnt worden. Sie sei bauplanungsrechtlich unzulässig, beeinträchtige Natur und öffentliche Belange.

    Darüber hinaus hatte der Mann ein rund zwei Meter hohes und 7,5 Meter breites Schiebetor und die Einfriedung des Grundstücks mit Rasengittersteinen geplant.

    Das Gebiet "Landgraben" bereitet der Stadt schon seit langem Kopfzerbrechen. Laut Bebauungsplan ist das im Randbereich von Worms lie-gende Areal für Grünflächen zur Naherholung und Dauer-kleingärten vorgesehen. Tat-sächlich aber hat sich dort eine Splittersiedlung gebildet, gegen deren Verfestigung die Stadt seit Jahren ankämpft. Auf vielen Grundstücken stehen Wohnwagen oder gar befestigte Häuser, die zum Teil auch dauerhaft bewohnt werden.

    Die Vertreter der Stadt be-mängelten auch, dass der 23-Jährige sein Grundstück mit Schotter aufgefüllt habe. Streng genommen handele es sich dabei um eine Befestigung, die nicht erlaubt sei und wieder entfernt werden müsse.

    Der Schausteller ärgerte sich: "Das soll doch ein wunderschöner Garten werden. Durch den Schotter wächst schon kräftig Gras. Die Bepflasterung ist nötig, weil sonst mein Wohnwagen im Matsch versinken würde", argumentierte der 23-Jährige. Nur drei Monate im Winter, wenn er nicht reise, lebe er in dem Camper mit Frau und zwei Kindern. "Ja sollen wir uns denn auf die Straße stellen?"

    Die Vertreter der Stadt blie-ben hart. Generell sei das Woh-nen auf den Grundstücken ver-boten. Ein neues Sanierungs-konzept für den Landgraben lege fest, dass die Wohnwagen und alle illegalen Bauten von den Grundstücken herunter müssten.

    Nach längerer Diskussion schlossen die Prozessbeteiligten einen Teilvergleich, wonach die Stadt dem Schausteller die Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen, das Aufstellen des Abwassertanks und die straßenseitige Einfriedung seines Grundstücks mit einem Tor gestattet.

    Mit der 170 Quadratmeter großen Bepflasterung wollte sich die Stadt, obwohl der Schausteller sich bereiterklärt hatte, Ökosteine zu verlegen, jedoch nicht anfreunden.

    Diese Frage entschied die Kammer dann im Sinne des Klägers.


    (c) http://www.main-rheiner.de/region/objekt.…ikel_id=1794345

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