Nein, Du kannst nicht machen was Du willst... Du solltest schon die Genehmigung des Rechteinhabers haben. Falls Du doch gegen das Urheberrecht verstoßen solltest und es vom Rechteinhaber beanstandet wird, kann es passieren, dass Du neben einer Unterlassungserklärung auch noch dein Geschäft umgestalten darfst. Als Beispiel dafür fällt mir das FunSchiff ein. Dieses hieß bekanntlich vorher ja auch Clubschiff (heute FunSchiff) und bekamm einen neuen Schriftzug. Ausserdem wurden geschützte Begriffe auf der Rückwand abgeklebt. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von einfachen Namen: Der Begriff "Salmi-Lolli" ist auch urheberrechtlich geschützt. Ein mir bekannter Schausteller durfte diesen nicht verwenden. Da er diesen auf seinem Wagen und auf seinen Internetseiten verwendete, musste er eine Unterlassungserklärung unterschreiben (und zahlen natürlich) und nicht mehr verwenden. Klingt blöd, war und ist aber tatsächlich so.
MfG
Niels