Hallo liebe NKN-User,
Sabrina hat an anderer Stelle dieses Bild vom Rocket (Goetzke) gepostet, auf dem eine Gewichtsbegrenzung angegeben wird. Hier nochmal das Bild:
Wenn ich mir das Bild so ansehe, stellen sich mir (weil ich auch über 100kg komme) gleich mehrere Fragen in meinem Kopf.
- Warum hier eine Gewichtsbegrenzung? Weil das Bügelsystem nicht mehr zulassen würde (inkl. der evtl. auftretenden Kräfte)? Weil das Gewicht der Rakete zzgl. der Fahrgeäste sonst an den Seilen überschritten wird?
- Wer würde haften, wenn (wir hoffen es nicht) das Gewicht überschritten wird und doch etwas passiert? Der Betreiber, weil er nicht nachgewogen hat? Der Fahrgast, weil er trotz des Schildes eingestiegen ist?
- Ist die Gewichtsbegrenzung hier angebracht, weil es sonst zu gesundheits Problemen kommen kann?
- Wie verhält es sich bei anderen Geschäften? Im Star Flyer z.B. macht es bei den auftretenden Fliehkräften einen riesen Unterschied aus, wenn man statt 70kg nun 120kg auf die Waage bringt und einsteigt.
Was sagt Ihr? Was sagen die Fachmänner/frauen dazu? ich bin gespannt auf Eure Antworten...
MfG
Niels