Ob nun als Hobby oder aus sportlicher Sicht, das Thema Angeln hat in den letzten Jahren eine erstaunliche Entwicklung genommen.
Vor Jahrzehnten noch schien der Angelschein nur der älteren Generation vorbehalten zu sein, das Interesse war eher gering und eine Nachwuchsebene nicht vorhanden. Ob nun die Liebe zur Natur oder die imposanten Landschaften oder der Appetit auf Fisch, ein Umdenken hat den Angelsport auf eine neue Ebene gehoben. Angeln ist nicht nur salonfähig geworden, sondern wird gerne als der Entspannungsausgleich für einen hektischen Alltag angesehen. Doch welche Voraussetzungen sind überhaupt nötig, um einen Angelschein zu erwerben, und was erwartet den angehenden Angler?
Artikel
Angeln – Tipps und Tricks für Anfänger
Angeln ist eine tolle Freizeitbeschäftigung, die man sowohl alleine als auch in Gesellschaft genießen kann.
8. Januar 2023
Der Angelschein – die Lizenz zum Angeln
Der Angelschein ist prinzipiell eine behördliche Genehmigung, ohne die der Spaß in der freien Natur überhaupt nicht möglich ist. Die romantische Vorstellung, Angelrute raus und das Abendessen fangen, ist leider mittlerweile zum Beispiel in ganz Deutschland verboten. Denn ohne eine behördliche Lizenz verstößt der Wildangler gegen geltende Gesetze. Und vorweg, der Angelschein muss bei jedem Angelausflug mitgeführt werden. Wer also seinen Fisch demnächst so frisch wie niemals zuvor genießen möchte, der sollte sich zuerst mit dem Thema Angelschein auseinandersetzen. Das gilt auch für Urlaubstrips ins benachbarte Ausland. Anglerfreunde sollten hier im Vorfeld unbedingt die gesetzlichen Grundlagen in Erfahrung bringen.
Prüfung und Zuständigkeit – wo gibt es den Angelschein?
Die sogenannte Fischereiprüfung ist die Grundlage für den begehrten Angelschein. Die örtliche Fischereibehörde am Wohnort des zukünftigen Anglers nimmt diese Prüfung ab und steht auch im Bereich der Anmeldung mit Rat und Tat zu Seite.
Doch wie sieht diese Prüfung aus? Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen. Zuerst kommt die schriftliche Betrachtung. Hier sieht sich der Prüfling sechzig Fragen gegenübergestellt. Der schriftliche Teil ist in verschiedene Kategorien eingeteilt und hier dürfen nicht mehr als sechs Fehler pro Kategorie gemacht werden. Und die gesamte schriftliche Prüfung darf die Fehlerzahl von 15 nicht übersteigen, sonst droht die Wiederholung der Prüfung. Anschließend erfolgt noch eine mündliche Überprüfung. Der Fragenkatalog bezieht sich auf die Gewässer- und Fischkunde sowie auf die Rechtskunde und die Handhabung der Gerätschaften.
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Die Prüfungsablegung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich und im Vorfeld muss ein Lehrgang absolviert werden. In der Regel muss der zukünftige Angler hier mit 30 Stunden Unterricht rechnen, je nach Bundesland können hier leichte Abweichungen auftreten. Auch muss der Angelschein alle fünf Jahre verlängert werden, hierfür ist aber keine weitere Prüfung notwendig. Im Bereich Kosten sind bundesweite Unterschiede möglich, genaue Angaben macht auch hier die Behörde.
Und ist der Angelschein endlich da, dann kann es schon fast losgehen. Bitte beachten, für viele Gewässer hierzulande ist zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein erforderlich. Der kann zum Beispiel beim Inhaber des Gewässers käuflich erworben werden. Aber dann kann es nun endlich auch losgehen.
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